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Die Fachtagung des Netzwerks Junge Eltern/Familien am 16. Oktober 2019 im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth lud die Teilnehmer dazu ein, über die aktuellen Empfehlungen zu Ernährung und Bewegung im Kindesalter zu diskutieren und Ideen für die Umsetzung im Familien- und Kitaalltag zu sammeln.
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Samstag, 25. Januar 2020, in Bayreuth
Nebenerwerbstag

© FZ Kleintierhaltung Kitzingen
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Die Vorträge gehen auf die Bedürfnisse der Nebenerwerbslandwirte ein. Vormittags geht es um die Diversifizierung am Beispiel der Geflügelhaltung sowie um die Balance zwischen Familie, Beruf und Betrieb. Nachmittags stehen die Hofübergabe und die neue Düngeverordnung im Vordergrund.
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© Fachverband Biogas e.V.
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Das Team LandSchafftEnergie am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Münchberg lädt zum 14. Oberfränkischen Biogas-Fortbildungsseminar am Dienstag, 11. Februar 2020, in Kloster Banz ein.
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Die Sperrfrist für Grünland und mehrjährigen Feldfutterbau wurde in ganz Oberfranken um 2 Wochen verschoben. Sie beginnt nun am 15.11.2019 und endet am 14.02.2020.
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Zum 1. August 2019 ist das geändert Bayerische Naturschutzgesetz in Kraft getreten. Demnach gilt das Verbot der garten- oder ackerbaulichen Nutzung entlang natürlicher oder naturnaher Gewässer in einer Breite von mindestens fünf Metern. Informationen zum aktuellen Stand.
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Bei Tierschauen zeigen Rinderzüchter aus Oberfranken regelmäßig der Bevölkerung, mit welchen Tieren sie hochwertige Nahrungsmittel – insbesondere Milch und Fleisch - erzeugen. Wie Jungzüchterinnen und -züchter ihre Zuchttiere vorbereiten und präsentieren können, zeigte eine Schulung und Übung.
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Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bietet auch 2019/2020 das Fortbildungsseminar "Bildungsprogramm Wald" an. Neben forstlichem Grundwissen werden Kenntnisse über die Pflege und Bewirtschaftung des Waldes vermittelt. Das Angebot richtet sich vor allem an Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Stadt und Landkreis Bayreuth. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.
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Seit dem 1. Juli 2019 werden Waldbesitzer, die bei der Bekämpfung rindenbrütender Insekten an Fichte, Lärche, Tanne, Kiefer und Eiche auf den Einsatz von Insektiziden verzichten, mit bis zu 12 € je Festmeter gefördert. Dies ist jedoch abhängig von der Art der Maßnahmen.
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